BMF - Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter. Wie Sie den Ausführungen unter Abschreibung entnehmen können, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens über ihre Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.